Allgemeine Geschäftsbedinungen

1.Allgemeines

Wir verkaufen und liefern ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von der Geschäftsführung ausdrücklich anerkannt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine stillschweigende Anerkennung der Allgem. Geschäftsbedingungen des Käufers durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche- auch zukünftige – Leistungen des Verkäufers. Sie erstrecken sich auf Nebenleistungen sowie Beratung und Auskünfte.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen ebenso der Schriftform wie sämtliche Nebenabreden und Vertragsänderungen.

2.Angebot und Abschluß

Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben wurde. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
Für Art und Umfang unserer Verpflichtung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn der Käufer widerspricht innerhalb einer Frist von drei Werktagen den ensprechenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs, wobei der Käufer dieses nachzuweisen hat.

Für die der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewicht und Maßangaben oder sonstigen technischen Daten übernehmen wir keine Gewähr, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.Preise

Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzl. Mwst. ab Lager Tarmstedt. Soweit keine andere Währung vereinbart wurde, gilt für uns der Euro.
Unsere Preise enthalten nicht:
Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Fracht, Porti und Versicherung.
Kosten für die Einweisung bzw. Anleitung des Bedienungspersonals

Wir sind berechtigt, diese Kosten nach Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

Bei Lieferung gelten jeweils die in unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wir sind berechtigt bei Mindermengen einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von € 15,-- auf den Rechnungswert zu berechnen.

Bei Falschbestellungen kann eine Rücksendung/ein Umtausch nur innerhalb von 2 Wochen ab Lieferdatum erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Produkt noch Original verpackt ist.

Wir berechnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr, abhängig vom Warenwert.
Sonderfertigungen können nicht zurückgenommen werden. 

4.Lieferung

Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund anderer von uns nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Streik, Verkehrshindernisse, behördliche Anordnungen oder schwerwiegende Betriebsstörungen – auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten- entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Leistungspflicht. Die Rechte des Käufers sind in diesen Fällen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beschränkt auf das gesetzliche Rücktrittsrecht, wobei der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung im Sinne von § 323 Absatz 1 BGB erst sechs Wochen nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit setzen darf.

Über von uns nicht zu vertretende Lieferungs-/Leistungshindernisse werden wir den Käufer in angemesser Zeit informieren. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir selbst von unserem Zulieferanten nicht beliefert werden, obwohl entsprechende Verträge existieren. Verzögert sich ein angegebener Liefertermin unzumutbar, so hat der Käufer das Recht, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Ausgenommen sind hiervon Entwicklungsaufträge.

Wir sind zu Teillieferungen und- leistungen berechtigt. Jede Lieferung gilt als selbständige Leistung. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers beschränkt sich auf den entsprechenden Teil der Lieferung. Beanstandungen an Teillieferungen und –leistungen berechtigen den Käufer nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

5.Konstruktionsänderungen

Kann der Artikel nicht in dem bei Vertragsabschluss angebotenen technischen Zustand geliefert werden, weil der Hersteller nach Abschluss des Vertrages einseitig technische Veränderungen in seiner Serienproduktion vorgenommen hat, so sind wir berechtigt, die Nachfolgeversion zu liefern, soweit keine berechtigten Interessen des Käufers entgegenstehen. Dies gilt gleichermaßen, wenn wir Hersteller sind. Sofern der Käufer mit der Lieferung der Nachfolgeversion nicht einverstanden ist, können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind weitergehende Rechte des Käufers ausgeschlossen.

6.Versand- und Gefahrenübergang

Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart unserer Wahl überlassen, wobei wir den für uns kostengünstigsten Vorgang wählen.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung für Transportschäden und Transportverluste wird nur auf schriftliches Verlangen des Käufers hin auf auf dessen Kosten abgeschlossen.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung oder Abholung unser Lager verlassen hat und an den Spediteur, den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergeben worden ist.

7.Zahlung und Fälligkeit

Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum (also vor Fälligkeit) , gewähren wir dem Käufer zwei Prozent Skonto vom Rechnungsbetrag. Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen die Auslieferung per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird die Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, daß wir Gelegenheit zur Kreditprüfung erhalten. Verzugszinsen werden mindestens in Höhe von 4% über den jeweiligen Bundesdiskontsatzes vom Fälligkeitsdatum der Rechnung abberechnet.

Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wir sind zur Annahme von Wechsel und Scheck nicht verpflichtet. Gutschriften von Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenstand verfügen können. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

8.Annahmeverzug/Leistungsverzug

Der Käufer kommt in Annahmeverzug, wenn er trotz unserer Mahnung die Ware nicht abnimmt. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Ist der Käufer in Annahmeverzug, setzen wir ihm eine zehntägige Nachfrist zur Abnahme.
Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist stehen uns alle gesetzlichen Rechte zu.

Wenn wir die vereinbarte Zeit aus Gründen, die wir zu vertreten haben, um mehr als 20 Tage überschreiten, ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine zweiwöchige Nachlieferungsfrist zu setzten. Erfolgt die Lieferung/Leistung nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt) . Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. In der Pfändung durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache für uns zu verwahren und pfleglich zu behandeln.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer den uns entstandenen Ausfall.

Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschl. Mwst.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzubeziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern/Dritte die Abtretung mitteilt.

Wir die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum and der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die Abretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

10.Gewährleistung

Gewährleistung übernehmen wir für erkennbare und verborgene Mängel oder das Fehlen von Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns gelieferten Produkte. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

Unsere Gewährleistung erstreckt sich zunächst nach unserer Wahl ausschließlich auf unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Gewährleistungsansprüche des Käufers bestehen nicht wegen solcher Mängel, die durch eine unsachgemäße Bedienung, Lagerung von Geräten oder Teilen, oder eine Öffnung von Geräten durch nicht autorisierte Personen oder eine Beschädigung entstehen bzw. entstanden sind.

Werden unsere oder die herstellerseitig vorgegebenen Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen grundsätzlich alle Gewährleistungsansprüche. Der Käufer bleibt jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass der jeweilige Mangel nicht auf die vorstehenden Umstände zurückzuführen ist.

Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und/oder übermäßige Beanstandung.

Der Käufer, auch wenn er juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, hat nach Erhalt die ihm gelieferten Waren unverzüglich in handelsüblichem Umfang zu untersuchen und bei Vorliegen erkennbarer Mängel, insbesondere von Transportschäden, Fehlmengen oder Produktfehlern diese schriftlich innerhalb von drei Werktagen, gerechnet ab Wareneingang zu rügen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn uns die Mängelrüge innerhalb dieser Frist zugeht.

Bei Versäumung der Frist ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass der Käufer glaubhaft macht, daß er den Fehler nicht früher hätte erkennen können oder dieser nicht früher erkennbar wurde.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Käufer selbst zu und sind nicht abtretbar. Dies gilt insbesondere im Falle der Weiterveräußerung an einen Dritten.

Die Lieferung gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

11.Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.

12. Zahlungsverzug des Käufers

Der Käufer kommt in Verzug, wenn er bei Entritt der Fälligkeit den Kaufpreis nicht zahlt. Eine Mahnung bedarf es nicht.

Bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks/Wechsel nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns ähnliche schwerwiegende Umstände bekannt werdenen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind dann außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

13.Rechtsübergang

Die Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen werden.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Aufrechnung des Käufers mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Ansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

15.Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Erbringung sämtlicher Leistungen aus diesem Vertrag, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens.

Alle Rechtsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der Eingehung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages entstehen, sind nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn sie auf deliktischer oder sonstiger Grundlage beruhen.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbestimmungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die sie entsprechend dem Vertragszweck vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

16.Datenschutz

Wir sind berechtigt, die uns bekannt wordenen personenbezogenen Daten zu speichern und ausschließlich zum Zwecke dieser Geschäftsbeziehung zu verarbeiten.